AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

sehenswert ist eine Werbe- und Kommunikationsagentur, die insbesondere in den Bereichen Werbung und Marketingkommunikation tätig ist. Die vorliegenden AGB regeln sämtliche Beziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden resp. den Auftraggebern.

1. Leistungen

sehenswert erbringt ihre Dienstleistung gemäss einem Vertrag oder der vorliegenden Offerte.

2. Sorgfaltspflichten, Geschäftsgeheimnis

sehenswert verpflichtet sich, die ihr übertragenen Projekte gewissenhaft und sorgfälltig zu erledigen sowie anvertraute oder erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

3. Urheberrecht

3.1 Grundsatz

Die Urhebernutzungsrechte an den von sehenswert geschaffenen Aufgaben verbleiben bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, die Urheberschaft an ihren Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

3.2 Nutzungsumfang und -rechte

Der Umfang der erlaubten Nutzung der kreierten Projekte ergibt sich aus dem abgeschlossenen Vertrag oder aus der Offerte. Solange nichts anderes vereinbart wird, beschränkt sich die inhaltliche, zeitliche und geographische Nutzung der von der Agentur geschaffenen Werke durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung. Ein Recht zur Weiterbearbeitung der von sehenswert kreierten Werke wird nicht eingeräumt. Für Verwendung die ausserhalb des Auftrages liegen, hat der Auftraggeber die Erlaubnis der Agentur einzuholen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis von sehenswert Anpassungen an Projekten der vorzunehmen.

4. Beizug Dritter

sehenswert ist berechtigt, externe Dienstleister auf Rechnung des Auftraggebers beizuziehen. Die auf den Namen des Auftraggebers ausgestellten Rechnungen Dritter werden von sehenswert geprüft und an den Auftraggeber weitergeleitet.

5. Gewährleistung

Bei der Anpassung und Weiterentwicklung von zur Verfügung gestellten Arbeiten, welche sehenswert vom Kunden bekommt, kann die Agentur ohne Hinweis seitens des Auftraggebers in guten Treuen davon ausgehen, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und keine Rechte externer Dienstleister verletzt werden. Sollten Dritte dennoch Rechtsansprüche beanspruchen, übernimmt der Kunde alle Kosten, die für die Abwehr dieser Forderung anfallen – inklusive Kosten für Anwalt und Gericht–  und kommt für den der Agentur entstandenen Schaden auf.

Die Agentur übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, bei deren Beschaffung sie lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist.

6. Mängelrüge

Die von sehenswert erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Alle Beanstandungen haben innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Geht bei der Agentur innert 10 Tagen keine Mängelrüge des Auftraggebers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

7. Haftung

Allfällige Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft zur Behebung der Mängel entstehen, trägt der Auftraggeber. Für rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt sehenswert keine Haftung. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten wie Text und Bild, wenn die Projekte vom Auftraggeber angeschaut und genehmigt wurden. Die vom Kunden gelieferten Unterlagen wie Fotos, Texte, Produkte etc. werden von der Agentur in der Annahme verwendet und verwertet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und dabei keine Rechte von Dritten verletzt werden. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Fehler, die der Auftraggeber bzw. ein Zulieferer verschuldet hat.

8. Vergütung

Im Preis nicht inbegriffen sind ausserordentliche Aufwendungen wie Dienstleistungen Dritter (z.B. Webhosting, Bildrechte, Druckkosten usw.).

Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in -Schweizer Franken. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung dreimonatlich oder nach Beendigung einer Arbeitsphase. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar.

Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat sehenswert Anspruch auf angemessene Akontozahlungen. Die Agentur rechnet auf Grundlage der Offerte und allfälligen nachträglichen Änderungen ab.

Enthält die Auftragsbestätigung ein Kostendach und die Agentur erkennt, dass dieses zur Realisierung des Leistungsumfangs nicht ausreicht, wird der Kunde frühzeitig über den erwarteten Zusatzaufwand informiert. Akzeptiert der Kunde den Zusatzaufwand, wird ein neues Kostendach vereinbart. Andernfalls kann der Kunde entweder den Leistungsumfang zu reduzieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts sind die von der Agentur bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Agentur behält sich an allen im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Erzeugnissen bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum vor.

10. Datenspeicherung

Die Agentur ist verpflichtet, Entwürfe, Auftragsunterlagen, Daten, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung, an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus die Agentur ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese ABG sowie alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Agentur unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz der Agentur in Laax, Graubünden.

Laax, 2021